Wir wollen Recycling in Zukunft vermeiden.
Unser Motto ist: reuse – refurbish – remanufacture
Die Rücknahme aller unserer Leuchten ab dem 01.01.2023 ist ein wichtiger Teil unseres Beitrags zur Kreislaufwirtschaft. Alle unsere Handlungen und Entscheidungen bezogen auf SATTLER-RE basieren auf einem zukunftsorientierten Gesamtkonzept, das schon beim Design der Leuchten beginnt. Wir sind im Prozess alle unsere Leuchten im Design so anzupassen, dass wir diese bei der Rücknahme heute, in 5, 10 oder 20 Jahren effizient und ökonomisch vertretbar in einen 2. Lebenszyklus führen können
Dabei gibt es für uns nur drei Wege:
reuse, refurbish oder remanufacture
Rücknahmebedingungen für SATTLER Leuchten
SATTLER-Leuchten-Rücknahmebedingungen als PDF
1. SATTLER garantiert
a. je nach Leuchte, die entgeltliche oder unentgeltliche Rücknahme,
b. das Bereitstellen von geeigneten Verpackungsmaterialien vor Ort,
c. die Übernahme der Kosten für den Rücktransport der Leuchten und je nach Vereinbarung auch die Demontage der Leuchten durch das SATTLER-Team oder einen beauftragten Dienstleister.
2. Für zurückgenommene Leuchten bietet SATTLER eine Rückvergütung.
a. Die Rückvergütung erfolgt ausschließlich als Wertgutschrift mit drei Jahren Gültigkeit. Eine Anrechnung der Wertgutschrift kann bis maximal 50% des Betrags des neu erworbenen Produktes gewährt werden.
b. Die Höhe der Wertgutschrift richtet sich nach
→ der Art des Produktes,
→ dem Rückgabezustand und
→ der Art und Weise der Rückführung (Rückversand und/oder Demontage).
3. Die Option der Rücknahme von Leuchten zur Wiederaufbereitung beschränkt sich auf Produkte bzw. Leuchten der Marke SATTLER.
4. Die Rücknahmegarantie gilt für alle Leuchten mit einem Rechnungsdatum ab dem 01.01.2023. Auch Leuchten mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2023 werden zurückgenommen, SATTLER behält sich jedoch vor, im Einzelfall von der Rücknahme abzusehen.
5. Die Option der Rückgabe von Leuchten betrifft Produkte aus Projekten bzw. Objekten, die im Rahmen einer Renovierung oder Sanierung ausgetauscht werden sollen. Die Rücknahme von Produkten aus Projekten einer Modernisierung wird im Einzelfall entschieden.
6. SATTLER behält sich vor Leuchten, welche sich auf Grund ihres technischen oder optischen Zustandes nicht für die Wiederaufbereitung eignen, von der Rücknahme auszuschließen.
7. Es können nur Leuchten, die in Deutschland bzw. innerhalb der EU verbaut wurden, zurückgenommen werden.
8. Die Art und Weise der Rücknahme von Sonder- und Objektleuchten unterliegt der Einzelfallprüfung & -entscheidung.
9. Für die Rücknahme von Produkten der Marke SATTLER gelten die jeweils aktuellen Rücknahmebedingungen der SATTLER GmbH.
10. Rücknahme kann nur erfolgen im Rahmen der Kapazitäten
Ablauf des Rücknahmeprozesses von SATTLER Leuchten
1. Im Rahmen des Rückgabeprozesses kontaktiert der Eigentümer oder eine bevollmächtigte Institution (nachfolgend “Rückgeber”) die SATTLER GmbH um den Rücknahmeprozess zu starten.
2. Hierbei werden die groben Rahmendaten der Leuchte bzw. der Leuchten erfasst. Zu diesen Daten gehören:
a. Angabe zum Eigentümer des Objekts & die Adresse
b. Angaben zum Erstkäufer der Leuchten
c. Produktnamen, -anzahl und -abmessungen
d. Produktbilder
→ Gesamtbild Räumlichkeiten
→ Einzelbilder der Leuchten
→ Detailbilder von etwaigen Schäden
→ Detailbild des Aufklebers der Produktdeklaration auf der Leuchte
→ Nach Möglichkeit: Bild Einbausituation externe Technikeinheiten
3. Nach Erhalt der Detailinformationen erstellt SATTLER ein Bestands-/Statusprotokoll.
4. Nach Erstellung des Bestands-/Statusprotokolls verhandeln der Eigentümer oder eine bevollmächtigte Institution die kaufmännischen Rahmenbedingungen der Rücknahme der Produkte. Dies erfolgt immer im Einzelfall bzw. Projekt bezogen.
5. Zusätzlich vereinbaren der Rückgeber & SATTLER wie sich der Prozess der Rückgabe für diesen speziellen Fall nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten am sinnvollsten darstellt.
a. Verpackung durch Rückgeber oder Verpackung & Demontage durch SATTLER
b. Zeitpunkt der Abholung der verpackten Produkte durch SATTLER oder Demontage durch SATTLER bzw. einem beauftragten Dienstleister.
6. Das Verpackungsmaterial für die Rücksendung der Leuchten wird von SATTLER beigestellt.
7. Die Entscheidung ob die rückgelieferten Leuchten in den reuse gehen, refurbished oder remanufactured werden, wird immer individuell und erst bei der finalen Bestandsaufnahme in der Manufaktur in Göppingen getroffen.
8. SATTLER wird die zurückgenommenen Leuchten auf eigene Rechnung und Kosten wieder in Verkehr bringen. Es wird immer im Einzelfall entschieden über welchen Vertriebskanal die Leuchten wieder in den Markt kommen.
Göppingen, 18.01.2023
© 2024 Sattler
Sven Sattler persönlich wird Sie bei einer Live-Übertragung im Showroom willkommen heißen und Ihnen realisierte Sonderprojekte präsentieren.
– FASZINATION PROJEKTE –
Realisierte Projekte über dem Standard hinaus
Leuchtenkompositionen & Details
Individualisierung nach Kundenwunsch